Tarifvertrag in der Leiharbeit bringt lange
Laufzeit und geringe Lohnerhöhung
In den
umstrittenen Tarifverhandlungen der Leiharbeitsbranche wurde in der dritten
Runde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Stefan Körzell, Verhandlungsführer für
die DGB-Tarifgemeinschaft, bezeichnete es als Durchbruch. Nach „24 Stunden
Non-Stop-Verhandlungen“ sei eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreicht
worden. Er sagte, der „Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert
hatten.“ Das Verhandlungsergebnis muss noch von den Einzelgewerkschaften
bestätigt werden, die Tarifkommission von ver.di hat bereits zugestimmt.
Der
Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019. Die
lange Laufzeit dürfte unter den Beschäftigten besonders für Unmut sorgen,
zementiert sie nicht nur für lange Zeit niedrige Lohnzuwächse, sondern
überhaupt die ungleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft.
Die DGB-Tarifgemeinschaft hatte 6 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 70 Cent pro Stunde gefordert. Der Bruttostundenlohn soll in der Entgeltgruppe (EG) 1 im Westen von 9,00 Euro ab 1.1.2017 über mehrere Stufen bis zum Oktober 2019 auf 9,96 Euro steigen. Im Osten steigt der Stundenlohn von 8,84 ab 1.1.17 auf 9,66 Euro am 1.10.19. Das heißt, innerhalb von drei Jahren würde der Stundenlohn um 96 Cent im Westen und 82 Cent im Osten steigen, das sind 32 bzw. 27 Cent pro Jahr.
Der DGB
betont, dass die Aufwertung der unteren Entgeltgruppen besonders wichtig
gewesen sei. „Am Ende der Laufzeit werden sich die Tarife in der Leiharbeit
deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn entfernt haben.“ Der Mindestlohn liegt
bis Ende 2018 bei 8,84 Euro. Das heißt, dass die Löhne der EG 1 in der
Leiharbeit im Westen ab 1.3.17 um 39 Cent darüber liegen und ab 1.4.18 um 64
Cent. Im Osten sind es 7 bzw. 43 Cent.
Der DGB
lobt, dass die Löhne im Osten jährlich um bis zu 4,82 Prozent steigen.
Allerdings ist die Berechnungsbasis der aktuelle Mindestlohn von 8,50 Euro. Im
Forum der Zeitarbeiter in der IG Metall, ZOOM, wird darauf hingewiesen, dass
der gesetzliche Mindestlohn ab 1.1.17 auf 8,84 Euro steigt und auch in der
Leiharbeit bezahlt werden muss. Die 4-Prozent-Steigerung ist daher der
Mindestlohnerhöhung geschuldet.
Die
Entgeltgruppe 2 liegt geringfügig über der ersten. Hinzu kommt, dass viele
Leiharbeiter in die niedrigen Entgeltgruppen eingruppiert werden, obwohl ihre
Tätigkeiten dem nicht entsprechen. Die meisten Leiharbeiter bleiben auch mit
den neuen Tarifen eindeutig im Niedriglohnbereich. Nach Zahlen des
statistischen Bundesamts sind rund 70 Prozent der Zeitarbeiter Niedriglohnbeschäftigte.
Die Ziele
der DGB-Tarifkommission wurden nicht erreicht. Die lange Laufzeit und die
geringen Erhöhungen werden in den Augen vieler Leiharbeiter die Existenz der
Tarifverträge nicht rechtfertigen, die die geringere Bezahlung ermöglichen, obwohl
eigentlich per Gesetz der gleiche Lohn gezahlt werden müsste.
Das
„Instrument“ Leiharbeit wird nicht in Frage gestellt, Leiharbeiter können
weiter als Verfügungsmasse dienen, wie die Entlassung der 7 000 VW-Leiharbeiter
im Rahmen des „Zukunftpakts“ zeigt.
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