Ernst
Thälmann gehörte zu jenen Kommunisten, die noch vor der Reichstagswahl am 5.
März 1933 verhaftet wurden. Nachdem es den Faschisten nicht gelungen war, einen
Prozess gegen den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Deutschlands zu
inszenieren, behielt sich Hitler die persönlichen Entscheidungen über seine Haftbedingungen
vor. Doch Thälmann ließ sich von den Versprechungen, die ihm mehrmals im Auftrage
Hitlers angetragen wurden, nicht blenden.
Ungebeugt
von der Einzelhaft blieb Thälmann, wie viele Kommunisten in den
Konzentrationslagern. Doch dann am 14. August 1944 erteilte Hitler bei einem
Vortrag von Himmler diesem sein Einverständnis, Thälmann zu liquidieren, was
ein
SS-Kommando am 18. August im Krematorium in Buchenwald vollzog.