Dienstag, 21. Mai 2019

Die EU – Eine Märchenstunde


Die Zusammenarbeit in der EU ist ein Bollwerk gegen den Rechtsruck in Europa? 

„Wir müssen die EU bei aller Kritik verteidigen, sonst überlassen wir den Rechten die Parlamente“, so lautet ein verbreitetes Argument – auch unter Linken.

Wir als DKP sehen die EU als eine Ursache für die Rechtsentwicklung in der EU – nicht die einzige Ursache, aber eine wesentliche.

Die EU steht für Konkurrenz unter den Ausgebeuteten. Sie erleichtert das Ausspielen der arbeitenden Menschen gegeneinander – in den verschiedenen EU-Ländern, aber auch in den Nicht-EU-Ländern im Verhältnis zu den EU-Ländern.

Die Dienstleistungsfreiheit der EU ermöglicht deutschen Unternehmern unter anderem, Subunternehmer aus dem EU-Ausland einzusetzen. Faktisch unterlaufen sie damit Tarifverträge und arbeitsrechtliche Regelungen.

Die EU nimmt Millionen Menschen die Perspektive und drängt sie in Armut. Gleichzeitig lenkt sie vom Kapitalismus als Verursacher ab. Viele Menschen sind ohne Zukunftsperspektive, haben berechtigte Angst vor dem sozialen Abstieg. Rechte behaupten EU-kritisch zu sein und kanalisieren den Unmut. Real stehen sie für den Kapitalismus und die Stärkung der EU.

In der Kombination mit der Projektion dieser Ängste auf die „EU-Bürokraten“ ist das ein guter Nährboden für Rechtskräfte. Doch das „Diktat aus Brüssel“ ist in Wirklichkeit ein Diktat aus Berlin.

Sonntag, 19. Mai 2019

Kampfauftrag


Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele über das Grundgesetz

„Verteidigung einer Ruine“ so betiteln die Marxistischen Blätter ihr aktuelles Heft mit dem Schwerpunkt 70 Jahre Grundgesetz. Ich denke, das bringt es recht gut auf den Punkt.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war von Anfang an geplant zur Konstituierung eines Teilstaates, um möglichen sowjetischen Einfluss auf ein geeintes Deutschland zu verhindern. Es war geplant als Grundlage der Westintegration und Stoßrichtung gegen die Sowjetunion. Es war geplant als Absicherung zur Restauration der kapitalistischen Macht- und Besitzverhältnisse.

Trotzdem musste Rücksicht genommen werden auf eine Massenstimmung gegen Militarismus, selbst auf weit verbreiteten Antikapitalismus. Diese Gemengelage führte wohl auch dazu, dass man dem Volk nicht traute – im Unterschied zu vielen anderen Staaten (historisch zum Beispiel auch die DDR) durfte das Volk der Bundesrepublik nie über das Grundgesetz abstimmen. Auch der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete und schließlich beschloss, war nicht direkt gewählt.

Trotzdem und zu Recht entschieden sich unsere Genossinnen und Genossen dazu, an der Erarbeitung des Grundgesetz teilzunehmen. Legendär und von großem vorausschauenden Realismus ist die Aussage von Max Reimann: „Sie, meine Damen und Herren, haben diesem Grundgesetz, mit dem die Spaltung Deutschlands festgelegt ist, zugestimmt. Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben.“

Samstag, 11. Mai 2019

Kommunen im Fadenkreuz


Proteste gegen die Bolkestein-Richtlinie 2006 - Foto: "uz"
EU setzt auf die Enteignung öffentlichen Eigentums

Der momentane EU-Wahlkampf der im Bundestag vertretenden Parteien – bis (leider) zur Partei „Die Linke“ – ist vor allem eines: Eine verordnete Märchenstunde.

Da können die führenden EU-Staaten zusammen mit der NATO vor 20 Jahren über 2.500 Menschen beim völkerrechtswidrigen Bombenkrieg gegen Jugoslawien getötet haben; da kann der französische Präsident und EU-Musterknabe Macron seinem Volk die Augen ausschießen und das Militär auf die Gelbwesten hetzen; das ist alles nicht existent, denn: Die EU sei ein Friedensprojekt.

Da wundert es wenig, dass die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) die staatlich finanzierte Märchentante spielt, wenn sie auf ihrer Webseite über die Rolle der EU für die Kommunen schreibt: „Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) werden die Kommunen erstmals im EU-Primärrecht erwähnt, und ihr Recht auf Kommunale Selbstverwaltung verankert.“ Und weil das so in der Ersatz-Verfassung der EU steht, liegt für die BpB auf der Hand: Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist Praxis der EU-Institutionen. Ein aktueller Realitätscheck zeigt das Gegenteil.

Wie die EU-Kommission das – auch im Grundgesetz verankerte – Recht auf kommunale Selbstverwaltung aushebelt, zeigt die EU-Dienstleistungsrichtlinie – besser bekannt als Bolkestein-Richtlinie von 2006. Ziel der Richtlinie ist es, die EU als Binnenmarkt für Dienstleistungen zu deregulieren. Die Ausbeutungsbedingungen sollen für die Kapitalseite optimiert werden, vor allem für die stärksten Kapitalfraktionen in der EU, wie die deutsche.