Mittwoch, 15. November 2017

Gefangen im Hartz-IV-System

Foto: junge Welt
Immer mehr Minderjährige sind dauerhaft auf staatliche Leistungen angewiesen

Fast zwei Millionen Minderjährige leben in Familien, die Hartz IV beziehen. Und immer mehr von ihnen sind dauerhaft auf die Leistungen angewiesen. Das hat Bild am Montag berichtete. Das Boulevardblatt berief sich auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Demnach lebten in diesem Sommer rund 526.000 unter 15jährige seit vier Jahren oder länger von der Grundsicherung. Damit stieg ihre Zahl binnen zwei Jahren um 14.000 an. Das Risiko, ohne Aussicht auf ein baldiges Ende in das Hartz-IV-System zu fallen, wird besonders für alleinerziehende Elternteile immer größer. Vor zwei Jahren mussten 630.000 Einelternfamilien von staatlicher Grundsicherung leben, so Bild. In diesem Jahr traf es bereits rund 649.000 Alleinerziehende und damit natürlich auch ihren Nachwuchs.

Was das bedeutet, machen die Regelsätze deutlich: So müssen Eltern ein Kind unter sechs Jahren aktuell mit 237 Euro über den Monat bringen. Im kommenden Jahr werden es ganze drei Euro mehr sein. Davon muss alles beschafft werden: Nahrung, Kleidung, Schuhe, Hygieneartikel, Möbel für das Kinderzimmer, Bettwäsche, Essensgeld in der Kindertagesstätte, Spielzeug und Windeln für die Jüngsten.

Weil das Kindergeld komplett angerechnet wird, gibt es für unter Sechsjährige höchstens 45 Euro vom Amt dazu. Nur für Alleinerziehende gilt das nicht. Denn sie haben einen Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Dann taucht das Kind in der Statistik der Leistungsberechtigten nicht nur nicht auf. Es muss mit einem Teil seiner »Einkünfte« für den Unterhalt von Mutter oder Vater sorgen.

Das heißt: Erhält eine Mutter für ihre vierjährige Tochter ab Januar kommenden Jahres 192 Euro Kindergeld und den Mindestunterhalt vom Vater in Höhe von 252 Euro, zieht ihr das Jobcenter vom eigenen Regelsatz genau 204 Euro wieder ab. 

Diesen Betrag, der eigentlich für das Kind gedacht ist, muss sie somit auch für ihre eigenen Grundbedürfnisse aufwenden. Auch wenn sie Unterhaltsvorschuss vom Staat erhält, ist sie nicht aus dem Schneider. Dann rechnen die Behörden immer noch 102 Euro vom Einkommen des Kindes auf ihren Bedarf an. Bei Sechs- bis Elfjährigen mit Unterhaltsvorschuss wären das 97 Euro, bei Zwölf- bis 17jährigen 148 Euro.

Der Umstand, dass die BA diese »nicht bedürftigen« Kinder nicht als Bezieher von Sozialgeld erfasst, legt zumindest nahe, dass es eine relevante Dunkelziffer mitbetroffener Minderjähriger gibt. Ein Blick in die jüngste Statistik der BA könnte hier weiterhelfen. Die Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher betrug laut Agentur gut sechs Millionen. In sogenannten Bedarfsgemeinschaften (Familien im Hartz-IV-Bezug) lebten laut BA sogar 6,26 Millionen Menschen. Das bedeutet: 260.000 Personen erhielten keine eigenen Leistungen. Viele davon dürften Kinder sein.

Von Susan Bonath
Aus „junge Welt“ vom 14.11.2017

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