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Immer mehr Minderjährige sind dauerhaft auf
staatliche Leistungen angewiesen
Fast zwei
Millionen Minderjährige leben in Familien, die Hartz IV beziehen. Und immer
mehr von ihnen sind dauerhaft auf die Leistungen angewiesen. Das hat Bild am
Montag berichtete. Das Boulevardblatt berief sich auf neue Zahlen der
Bundesagentur für Arbeit (BA).
Demnach
lebten in diesem Sommer rund 526.000 unter 15jährige seit vier Jahren oder
länger von der Grundsicherung. Damit stieg ihre Zahl binnen zwei Jahren um
14.000 an. Das Risiko, ohne Aussicht auf ein baldiges Ende in das
Hartz-IV-System zu fallen, wird besonders für alleinerziehende Elternteile
immer größer. Vor zwei Jahren mussten 630.000 Einelternfamilien von staatlicher
Grundsicherung leben, so Bild. In diesem Jahr traf es bereits rund 649.000
Alleinerziehende und damit natürlich auch ihren Nachwuchs.
Was das
bedeutet, machen die Regelsätze deutlich: So müssen Eltern ein Kind unter sechs
Jahren aktuell mit 237 Euro über den Monat bringen. Im kommenden Jahr werden es
ganze drei Euro mehr sein. Davon muss alles beschafft werden: Nahrung,
Kleidung, Schuhe, Hygieneartikel, Möbel für das Kinderzimmer, Bettwäsche,
Essensgeld in der Kindertagesstätte, Spielzeug und Windeln für die Jüngsten.
Das
heißt: Erhält eine Mutter für ihre vierjährige Tochter ab Januar kommenden
Jahres 192 Euro Kindergeld und den Mindestunterhalt vom Vater in Höhe von 252
Euro, zieht ihr das Jobcenter vom eigenen Regelsatz genau 204 Euro wieder ab.
Diesen Betrag, der eigentlich für das Kind gedacht ist, muss sie somit auch für ihre eigenen Grundbedürfnisse aufwenden. Auch wenn sie Unterhaltsvorschuss vom Staat erhält, ist sie nicht aus dem Schneider. Dann rechnen die Behörden immer noch 102 Euro vom Einkommen des Kindes auf ihren Bedarf an. Bei Sechs- bis Elfjährigen mit Unterhaltsvorschuss wären das 97 Euro, bei Zwölf- bis 17jährigen 148 Euro.
Diesen Betrag, der eigentlich für das Kind gedacht ist, muss sie somit auch für ihre eigenen Grundbedürfnisse aufwenden. Auch wenn sie Unterhaltsvorschuss vom Staat erhält, ist sie nicht aus dem Schneider. Dann rechnen die Behörden immer noch 102 Euro vom Einkommen des Kindes auf ihren Bedarf an. Bei Sechs- bis Elfjährigen mit Unterhaltsvorschuss wären das 97 Euro, bei Zwölf- bis 17jährigen 148 Euro.
Der
Umstand, dass die BA diese »nicht bedürftigen« Kinder nicht als Bezieher von
Sozialgeld erfasst, legt zumindest nahe, dass es eine relevante Dunkelziffer mitbetroffener
Minderjähriger gibt. Ein Blick in die jüngste Statistik der BA könnte hier
weiterhelfen. Die Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher betrug laut Agentur gut
sechs Millionen. In sogenannten Bedarfsgemeinschaften (Familien im
Hartz-IV-Bezug) lebten laut BA sogar 6,26 Millionen Menschen. Das bedeutet:
260.000 Personen erhielten keine eigenen Leistungen. Viele davon dürften Kinder
sein.
Von Susan
Bonath
Aus „junge Welt“ vom 14.11.2017
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