Samstag, 12. Dezember 2015

AN DIE SOLDATEN DES SYRIEN-KOMMANDOS

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
(Gelöbnis der Bundeswehr)

Soldaten!

Ihr habt geschworen, der Bundesrepublik treu zu dienen. Jetzt will man Euch in einen Krieg senden, der diesem Schwur widerspricht. Das gilt für die kämpfenden Einheiten ebenso wie für die nachgeordneten Dienste.

Dieses Kommando widerspricht jeder Vernunft, jeder militärischen Einsicht und allen Gesetzen, die Euren Dienst betreffen.

Euer Einsatz wird von der Regierung mit der „Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen“ begründet. Ihr wisst, dass Euer Kommando in Afghanistan die gleiche Begründung hatte. Und Ihr wisst auch, dass nach 14 Jahren dieses Auslandseinsatzes der Terror nicht geringer sondern nur mehr geworden ist.

Auch der von den USA geführte Krieg im Irak wurde mit der Terror-Bekämpfung begründet und hatte doch nur mehr Terror und Terroristen zur Folge.

Euer Schwur mahnt Euch zur Verteidigung unseres Landes. So wie auch das Grundgesetz im Artikel 87 a Euch ausdrücklich nur zur Verteidigung verpflichtet. Was auch immer erzählt wird: Es gibt kein UNO–Mandat für den Einsatz in Syrien.

Hat die syrische Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Krieg erklärt? Sind syrische Truppen auf dem Weg zu unseren Grenzen? Nein. Und doch sollt Ihr Euch in diesem Land an einem Krieg beteiligen.

Klar und deutlich sagt der Artikel 26 des Grundgesetzes unserer Republik: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Wer dem Syrienkommando Folge leistet, greift einen souveränen Staat an. Der nimmt an einem Angriffskrieg teil. Das ist strafbar.

Außerdem sollt Ihr Euch an „vorsätzlichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung“ Syriens beteiligen. Wie jeder weiß, sind Luftangriffe gegen Terroristen nie ausschließlich auf militärische Ziele zu begrenzen. Immer sind zivile Opfer zu beklagen. Der Internationale Strafgerichtshof bezeichnet solche Einsätze als Kriegsverbrechen und stellt sie unter Strafe.

Ausdrücklich sagt das Soldatengesetz in seinem § 11, dass ein Befehl nicht befolgt werden darf, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.

Soldaten!

Macht Euch nicht strafbar! Verteidigt die Grundrechte unseres Landes! Verweigert Euch diesem unsinnigen, verbrecherischen Einsatz in Syrien! Dient unserem Land und sagt NEIN!

Uli Gellermann
Gefreiter der Reserve
Raketenartilleriebataillon 12

An alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, an alle Verwandten der Soldaten, an ihre Freude und Bekannten:

Gebt der Truppe diesen Aufruf, helft Verbrechen zu verhindern, setzt unser gutes Recht durch!

An alle Medien auch und gerade im Internet, an alle Blogs und Sites: Verbreitet diesen Aufruf!

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