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Foto: Hinz und Kunz |
Durch Preisentwicklung haben ALG-II-Bezieher
heute weniger finanziellen Spielraum als bei Einführung des Systems. Anhebung
des Regelsatzes unzureichend
Die
sogenannte turnusmäßige Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes entspricht nicht mal
im Ansatz einer Anpassung an das Existenzminimum. Die Anhebung um fünf Euro ab
1. Januar auf dann 404 Euro wird von der Entwicklung der Verbraucherpreise
zunichte gemacht. Das geht aus einer Berechnung des Deutschen
Gewerkschaftsbundes hervor, die dieser am Mittwoch veröffentlichte.