DKP zu NPD-Verbot und „wehrhafter Demokratie“
Zu der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD nicht zu verbieten, sagte
Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), am
Dienstag:
„Was
bedeutet die ‚wehrhafte Demokratie‘, von der diejenigen reden, die diesen Staat
und die existierende Kapitalherrschaft verteidigen?
Das
Bundesverfassungsgericht zeigt, was sie nicht bedeutet: Die NPD, eine
aggressive, rassistische, faschistische Partei wird nicht verboten. Natürlich
wäre das juristisch möglich gewesen – Artikel 139 des Grundgesetzes bedeutet,
dass faschistische Organisationen in Deutschland verboten sind.
Die DKP
fordert weiterhin ein Verbot der NPD und aller faschistischer Organisationen.
Ein Verbot würde die NPD schwächen: Sie hätte es schwerer, ihre rassistische
Hetze zu verbreiten, sie könnte keine Steuergelder für ihre Wahlkämpfe mehr
kassieren. Das NPD-Urteil von Karlsruhe zeigt nur einmal mehr: Den Kampf gegen
die Faschisten müssen wir auch gegen den so genannten Verfassungsschutz führen,
auf die Gerichte dieses Landes sollten wir uns dabei nicht verlassen.“
Alles erlaubt, außer Kommunismus
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Die Verfassungsrichter verlassen den Saal |
Da es der Partei an Wirkmacht mangele, sei ein Verbot nicht nötig, so das Gericht am Dienstag. In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig fest, dass die NPD zwar wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei. »Das politische Konzept ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet«, heißt es in dem Urteil. Die Idee der »deutschen Volksgemeinschaft«, die Menschen mit ausländischen Wurzeln ausgrenze, verletze die Menschenwürde. Dies und die antisemitische Grundhaltung lasse »deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen«. Das alles genügt den Richtern jedoch nicht: »Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt«.
»Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden«, räumte der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag ein. Ein Parteiverbot sei jedoch »kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot«.
Das letzte Parteienverbot, das nach wie vor Bestand hat, ist das gegen die KPD von 1956 – vorher war 1952 nur die (faschistische) »Sozialistische Reichspartei« verboten worden. Die Frage, ob die Kommunisten in den 50er Jahren in der Lage gewesen wären, die Macht in Westdeutschland zu erobern, hatte keine Rolle gespielt, statt dessen erging tatsächlich ein Urteil gegen eine Weltanschauung, gegen den Marxismus-Leninismus. Karlsruhe stufte ihn damals als »aktiv kämpferisch« ein.
Grundkonsens wie Gründungsmythos der Bundesrepublik wurden also bestätigt: Das Land, das von alten Nazis aufgebaut wurde, hält es nach wie vor für nötig, ein Verbot der Kommunistischen Partei vorsorglich in der Schublade zu haben. Alle sich in Tradition der KPD verstehenden Parteien können so per Verwaltungsakt, ohne Verfahren, Verteidigung und Prozess, als »Ersatzorganisationen« verboten und zerschlagen werden, wenn es den Herrschenden in den Kram passt. Bei den Faschisten gelten hingegen völlig andere Maßstäbe: Sie können nicht verboten werden, »nur« weil sie verfassungsfeindlich sind. Hier muss es vermutlich erst zu einem erfolgreichen Putsch kommen – und dann ist es zu spät.
Der 17. Januar wird als Feiertag für die Rechten in die Geschichte eingehen. Auch die – vorsorglich für den Fall eines NPD-Verbotes aus der Taufe gehobenen – neofaschistischen Kleinparteien »Der III. Weg« und »Die Rechte« haben nun eine Blankovollmacht. Karlsruhe erklärt den Neonazis, wie es geht: Sieben Leute reichen, um eine Partei zu gründen. Danach ist man unverbietbar.
Von Sebastian Carlens
aus „junge Welt“ vom 18.01.2017
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