Demonstration gegen Putsch in Venezuela (Berlin, 30.1.2019), Foto: junge Welt |
Seit Wochen dokumentieren wir an dieser Stelle,
dass es sich bei den Ereignissen in Venezuela um einen lange geplanten und
völkerrechtswidrigen Putsch des US-Imperialismus und seiner Verbündeten
(darunter die deutsche Bundesregierung) gegen die legitim gewählte Regierung
des Landes handelt.
Nun haben wir den juristisch einwandfreien
Beweis auch noch zusätzlich aus unerwarteter Ecke bestätigt bekommen: Der
wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags bestätigt diesen offensichtlichen
Bruch des Völkerrechts!
Überraschung, Überraschung, Überraschung… die
DKP hatte dies sofort erklärt.
Wir
dokumentieren dies an dieser Stelle anhand eines abgeschriebenen online-Artikels
des Zentralorgans des deutschen Kapitals, der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“,
die in diesem Artikel zerknirscht die Illegitimität des Handelns der Deutschen
Bundesregierung anerkennen muss.
Interessant
dabei ist jedoch die Tatsache, dass dieser erneute faktische Beleg für den
Propagandakrieg gegen Venezuela in den sonstigen Medien – vor allen den großen TV-Mainstreammedien
wie der „tagesschau“ oder „heute“ – keine oder nur eine untergeordnete Rolle im
Videotext spielt. Auch das deutsche Propaganda-Hetz-Zentralorgan „Bild“ würdigt
diesen Fakt bisher mit keinem Wort.
Fakten
sind halt hinderlich und nicht die Quelle der Fake-News der Mainstream-Medien
im Propaganda-Krieg für den von den USA angeordneten „Regime change“ in
Venezuela.
Die Anerkennung des selbst ernannten
venezolanischen Übergangspräsidenten Juan Guaidó könnte Einmischung in innere
Angelegenheiten sein, heißt es in einem Gutachten des wissenschaftlichen
Dienstes des Bundestags.
Die
internationale Anerkennung des selbst ernannten venezolanischen
Interimspräsidenten Juan Guaidó wirft nach einem Gutachten des Bundestags
völkerrechtliche Fragen auf. Es gebe „starke Gründe für die Annahme“, dass die
Anerkennung Guaidós eine Einmischung in innere Angelegenheiten sei, heißt es in
der siebenseitigen Expertise, die von der Linksfraktion in Auftrag gegeben
wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Frage sei „durchaus
berechtigt“, ob dies nicht als unzulässige Intervention zu bewerten sei.
Guaidó
hatte sich am 23. Januar selbst zum Interimspräsidenten ausgerufen. Zur
Begründung sagte er, die Wahl von Staatschef Nicolás Maduro im Mai vergangenen
Jahres habe nicht demokratischen Ansprüchen entsprochen. Maduro bezeichnet
Guaidó hingegen als eine Marionette der Vereinigten Staaten und lehnt Neuwahlen
ab. Die Vereinigten Staaten und eine Reihe lateinamerikanischer Staaten
stellten sich hinter Guaidó. Auch Deutschland und zwölf weitere EU-Länder
erkannten den jungen Parlamentspräsidenten als rechtmäßigen Übergangsstaatschef
des südamerikanischen Krisenstaats an. Zuvor hatten sie Maduro aufgefordert, binnen
acht Tagen eine faire und freie Neuwahl des Präsidenten anzusetzen. Dieser ließ
die Frist aber verstreichen.
Dem
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zufolge ist es für die
Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit wichtig, ob sich der neue Präsident
bereits endgültig durchgesetzt hat. Die Anerkennung dürfe nicht vorzeitig
erfolgen. Diese Frage lasse sich im Fall Venezuela allerdings nicht
zweifelsfrei beantworten. Zugleich betont das Gutachten: „Die bloße Anerkennung
verleiht der neuen Regierung keine Legitimität.“
Der
Linken-Politiker Andrej Hunko erklärte, es sei „völlig offensichtlich“, dass
Guaidó derzeit keine reale Macht in Venezuela habe. „Ihn als Präsidenten
anzuerkennen stellt einen verantwortungslosen Akt dar, der den ohnehin schon
gefährlichen Konflikt weiter verschärft“, kritisierte er. Es gebe die Gefahr
eines Bürgerkriegs oder einer Militärintervention. „Die Bundesregierung hätte
vermitteln können“, sagte Hunko. Diese Chance sei durch die Anerkennung Guaidós
vertan.
Die
wissenschaftlichen Dienste des Bundestages unterstützen die Abgeordneten, ihre
Arbeiten geben nicht die Auffassung des Bundestags wieder.“
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