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Foto: Sozialverband VdK |
Zu einigen Hintergründen der Renten-Debatte
Ende
September legte das Bundesarbeits- und -sozialministerium erstmals Berechnungen
zur Rentenentwicklung bis 2045 vor. Selbst nach Meinung von Medien und
Experten, die grundsätzlich dieser Regierungskoalition politisch nahestehen,
wirken diese Vorhersagen und Daten „erschreckend“. (Generalanzeiger Bonn v.
29.9.16) Im November will Ministerin Andrea Nahles ihr endgültiges
Rentenkonzept vorlegen.
Die
Fakten: Das Rentenniveau betrug im Jahr 2000 noch 53 Prozent des letzten
Bruttolohns. Heute liegt es bei nur noch 47,8 Prozent. Nach den neuen Prognosen
wird es bis 2035 unter die bisher für 2030 prognostizierte Untergrenze von 43
Prozent vom Bruttolohn (Sozialbeiträge sind abgezogen) fallen. Und bis 2045
wird es sogar auf nur noch 41,6 Prozent vom Bruttolohn absinken.
verdi zur Altersarmut
Auf der
Frauenalterskonferenz seiner Gewerkschaft lieferte der ver.di-Vorsitzende Frank
Bsirske Anfang September dazu folgende Informationen: Bei einem Rentenniveau
von 43 Prozent; das für 2030 vorhergesagt wird, bräuchte heute ein(e)
Beitragszahler(in), die/der während seiner/ihrer Erwerbstätigkeit lediglich 80
Prozent des Durchschnittseinkommens – immerhin 2 400 Euro – verdient, insgesamt
38,2 Beitragsjahre, um das derzeit gültige gesetzliche Grundsicherungsniveau
von 774 Euro zu erreichen. Beitragszahler, die mit 2 500 Euro etwas über den 80
Prozent vom Durchschnittseinkommen liegen, könnten nach Abzug der rund 11
Prozent Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag – dann mit nur
809,09 Euro im Monat rechnen.
Altersarmut
ist bereits heute weit verbreitet. Die Quote der Erwerbstätigen im Alter von 65
bis 69 Jahren hat sich daher innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als
verdoppelt. Betrug sie im Jahre 2005 noch 6,5 Prozent, so stieg sie bis zum
Jahr 2015 auf 14,5 Prozent. Jeder siebte in dieser Altersgruppe geht als
Rentnerin/Rentner bereits heute einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit nach.
Im Osten
Deutschlands sind die Daten und Zustände noch schlimmer als in der Alt-BRD. Im
Osten liegt die Armutsquote 26 Jahre nach der Wiedereinführung des Kapitalismus
mit 19,7 Prozent um fünf Punkte höher als im Westen: Während die
durchschnittliche gesetzliche Rente im Westen 2015 nominell bei 1315 Euro (real
1133 Euro) lag, betrug sie im Osten nominell nur 1141 Euro (real sogar nur 984
Euro). Doch auch diese „Durchschnittsrente“ trügt; viele Versicherte mit
weniger als 45 Beitragsjahren müssen mit 900 oder 1000 Euro auskommen. Erst im
Jahre 2050 wird in Ost und West der Gleichstand der Renten erreicht sein.
Gegen die
neuen Angriffe auf die gesetzliche Rentenversicherung entwickeln sich jetzt
deutlich hörbarer als sonst Proteste und Kritiken aus den Gewerkschaften, vom
DGB, der IG Metall und von ver.di. Dass der DGB eine Rückkehr zum Rentenniveau
von 53 Prozent wie zu Anfang der 2000er-Jahre und eine Rückkehr zu einer
paritätischen Finanzierung der Rentenbeiträge von Unternehmern und
Lohnabhängigen und erhöhte staatliche Leistungen fordert, findet die volle
Unterstützung der DKP. Doch reichen damit die bisherigen gewerkschaftlichen
Alternativen aus? Leider nein.
Betriebsrente ist Privatisierung
Insbesondere
die Zustimmung zu der von Nahles jetzt aufgeworfenen Höherbewertung der Rolle
der betrieblichen Altersrente, um damit eine so genannte „Haltelinie“ in der
Absenkung der gesetzlichen Renten mitzufinanzieren, muss eigentlich klaren
Widerspruch herausfordern.
Doch es
sieht derzeit anders aus. Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble
verständigten sich darauf in der vergangenen Woche in einem Spitzengespräch mit
Vertretern von DGB, IG Metall, IG BCE und ver.di sowie der Bundesvereinigung
BDA, der Arbeitgeberverbände „Gesamtmetall“ und der Chemiebranche. Die
betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll unter anderem durch neue Zuschüsse und
höhere steuerliche Förderung sowie einen Wegfall von Rentengarantien durch den
Arbeitgeber gestärkt werden.
Diese
neue Variante der weiteren Privatisierung der Altersrente in Höhe von sechs Prozent
des Bruttolohnes liegt nach dem spektakulär gescheiterten
Privatisierungsversuch durch die „Riester-Rente“ ganz im Sinne uralter
Rentenpläne der Unternehmerverbände, die die „Eigenbeteiligung“ und
Selbstverantwortlichkeit“ der Versicherten ausweiten soll. Denn im Prinzip
heißt „bAV“ nichts anderes als weiterer Lohnabzug und Vorenthaltung von Geld
für die Absicherung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der
Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) kritisierte bereits im Frühjahr die Pläne
von Finanzminister Schäuble zur Bezuschussung von Betriebsrenten bei
Geringverdienern als „Irrweg der Privatisierung“. Stattdessen müsse die
gesetzliche Rentenversicherung gestärkt werden. Der DPWV-Vorsitzende Ulrich
Schneider betonte damals im „Mannheimer Morgen“: „Die betriebliche
Altersvorsorge ist im Prinzip genauso gescheitert wie die Riester-Rente.“ Nur
etwa 60 Prozent der Beschäftigten verfügten über entsprechende Verträge. Ziehe
man die ruhenden Verträge ohne Beitragszahlungen ab, seien es sogar unter 50
Prozent.
Noch
härter fällt die Kritik des Bundesverbands der Betriebsrentner (BVB) am System
der bAV aus. Sie sei der Willkür der Unternehmen und den Schwankungen der
Konjunkturentwicklung ausgesetzt. Es gebe auch keine Verpflichtung der
automatischen jährlichen Anpassung.
Zwei
Drittel der Arbeitgeber erhöhen die Betriebsrenten überhaupt nicht (55 Prozent)
oder nur unzureichend (13 Prozent) zitiert der BVB aus einer Studie des
Bayrischen Sozialministeriums und belegt diese Feststellung mit einer langen Firmenliste,
darunter so erlauchte Namen wie Commerzbank, Daimler, Continental, EADS, Eon,
Ford, Gerling, Germanischer Lloyd, ThyssenKrupp, die teilweise sogar die
Betriebsrenten noch willkürlich absenkten. Das System der bAV gereiche vor
allem der Finanzwirtschaft zum Vorteil. Und selbst das Manager Magazin räumte
2012 in einer Untersuchung ein: „In acht von zehn Fällen fährt der Arbeitnehmer
mit der garantierten Rente nur Verluste ein.“
Kampf gegen Rentenkürzung ist Klassenkampf
Doch
selbst eine solche notwendige Kritik am System der „bAV“ dürfte eigentlich
nicht das letzte Wort gewerkschaftlicher Kritik sein. Die Frage des Erhalts
oder der Zerstörung des gesetzlichen Rentensystems ist eine ihrem Wesen nach
allgemein gewerkschaftliche und systembedingte Frage. Das Bestreben der
Unternehmer zielt grundsätzlich immer auf eine Kürzung der Löhne und Gehälter
durch Absenkung der so genannten „Lohnnebenkosten“. Der Brutto-Gesamtlohn bzw.
das Gesamtentgelt muss eigentlich komplett die Kosten für Alter und Invalidität
beinhalten. Denn der Wert der Ware Arbeitskraft und ihr um diesen Wert
zirkulierender Preis wird bestimmt durch die zum Erhalt der Arbeitskraft
notwendigen Kosten. Dazu gehören nicht nur die Ausbildungskosten und die Kosten
für die Gesunderhaltung, sondern auch für die Versorgung im Alter und bei
Invalidität.
All diese
Kosten müssen deshalb eigentlich komplett als Teil des Gesamtpreises der Ware
Arbeitskraft vom Unternehmer bezahlt werden. Das bedeutet für die Kapitalisten
aber eine Reduzierung ihres Profits und deshalb sind auch alle Kosten für die
sozialen Sicherungssysteme aus Sicht des Kapitals, wie Karl Marx sagte, „faux
frais“ (falsche Kosten). Sie sind also historisch ständig umkämpft. Der
Grundwiderspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital spiegelt sich auch in diesen
Auseinandersetzungen konkret wider. Davor dürfen Gewerkschaften grade jetzt
nicht die Augen verschließen und sich auf das falsche Gleis der
„Sozialpartnerschaft in den Rentenfragen“ lenken lassen.
Von Hans-Peter Brenner
Aus UZ-Ausgabe vom 14. Oktober 2016
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