Mittwoch, 20. März 2019

Grundrechteabbau: Dein Feind und Peiniger


Foto: junge Welt
Strafrecht gegen Kritiker und Schwache. Die staatlichen Angriffe auf Linke und Migranten werden immer vielfältiger, verfolgen jedoch alle das gleiche Ziel: Die Schwächung missliebiger Organisationen

Der offensive Rechtsruck, der nunmehr seit einigen Jahren nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in ganz Europa zu beobachten ist, bleibt vor allem für die Linke, für Migrantinnen und Migranten und auch für Umweltschützer nicht folgenlos. Vor dem Hintergrund vielerorts zweistelliger Wahlergebnisse der völkisch-nationalistischen AfD sind rechte Positionen, die vor nicht allzu langer Zeit noch als eher randständig klassifiziert worden wären, heutzutage wieder sagbar geworden. 

Diese Entwicklung geht einher mit einer von der etablierten Politik, von Polizei- und Geheimdienstbehörden ausgehenden repressiven Verschärfung des Kampfes gegen missliebige Meinungen, Personen und Organisationen – und zwar auf verschiedenen Ebenen. Der Null-Toleranz-Ansatz in der Sicherheits- und Strafpolitik beschneidet die Grund- und Freiheitsrechte gegenwärtig in einem Tempo, das schwindelig macht. Von Staats wegen findet dieser Tage vor allem das Feindstrafrecht Anwendung, das den zu Gegnern erklärten Kritikern der gesellschaftlichen Ordnung die Bürgerrechte verweigert.

Während eine verhältnismäßig schwache Linke sowohl außerhalb als gelegentlich auch innerhalb der Parlamente darum kämpft, die verbliebenen demokratischen Rechte zu verteidigen, scherte mit der Brandenburger Landtagsfraktion erstmalig ein Teil der Partei Die Linke aus der bisherigen Bündnisarbeit mit Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen aus und stimmte am vergangenen Mittwoch im Potsdamer Landtag einer Reihe von Verschärfungen des dortigen Polizeigesetzes zu.

Nicht mehr Bürgerrechtspartei

Hätte man dem Druck des Koalitionspartners SPD nicht nachgegeben, wären die Verschärfungen des Polizeigesetzes spätestens nach der im Herbst anstehenden Landtagswahl noch deutlicher ausgefallen, lautet die Logik der »demokratischen Sozialisten« in Brandenburg. Diese Sichtweise stieß nach der Abstimmung auf entschiedene Kritik anderer Mitglieder von Die Linke. So verwies der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Victor Perli am vergangenen Donnerstag auf Nachfrage dieser Zeitung auf das geltende Programm der Partei. »Parlamentarische Bündnisse mit anderen politischen Kräften gehen wir dann ein, wenn dies den von uns angestrebten Richtungswechsel in Politik und Gesellschaft fördert«, heißt es dort. Genau an dieser Maßgabe hätten sich die Brandenburger jedoch nicht orientiert. »Eine Linke, die Verschlechterungen mitträgt, um noch drastischere Verschlechterungen zu verhindern, würde sich auf Dauer überflüssig machen«, warnte Perli. Er warf den linken Abgeordneten im Potsdamer Landtag vor, »die Chance verpasst« zu haben, »das krass verschärfte Polizeigesetz zu verhindern«, womit sie den »Regierungsfrieden über das Programm und die Beschlusslage der Partei gestellt« hätten. »Damit schadet die Brandenburger Linke dem Ansehen ihrer Regierungsarbeit in der Bundespartei und dem Wirken der Linken gegen die Verschlechterung der Polizeigesetze in anderen Bundesländern«, so der Bundestagsabgeordnete. »Es ist besser, nicht zu regieren als schlecht zu regieren«, befand Perli.

Zwar sei es »zweifellos ein Erfolg der Linken in Brandenburg, dass das Gesetz auf den Einsatz von Trojanern zur Überwachung der verschlüsselten Telekommunikation verzichtet«, in anderen Bereichen, »die im Alltag viel wirksamer sein dürften, ist es allerdings bei wesentlichen Verschlechterungen geblieben: Der Gefahrenbegriff wird auf das Vorfeld konkreter Gefahren im Bereich des Terrorismus ausgeweitet, Speicherfristen für Bild- und Tonaufnahmen werden von 48 Stunden auf zwei Wochen verlängert, Observationen für längere Zeiträume ermöglicht«, stellte Perli klar. Auch die neue Meldeauflage richte sich nach Verdacht gegen mögliche »Störer« bei Versammlungen. Hinzu komme, dass »trotz der erheblich ausgeweiteten polizeilichen Befugnisse die Einführung eines Polizeibeauftragten nicht erreicht« worden sei.

Während sich die Mehrheit der Abgeordneten der Brandenburger Linksfraktion überzeugt gab, mit der Gesetzesnovellierung »eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheitsanforderungen und Freiheitsrechten hergestellt zu haben«, bescheinigte auch das »Bündnis gegen das neue Polizeigesetz in Brandenburg« den Linken im Landtag, aufgrund der »fast geschlossenen Zustimmung« zum Gesetz »keine Partei der Bürgerrechte mehr« zu sein. Einzig die Landtagsabgeordneten Volkmar Schöneburg und Isabelle Vandré hatten sich nicht dem Fraktionsdruck gebeugt. Schöneburg, von 2009 bis 2013 immerhin Landesjustizminister, enthielt sich der Stimme, Vandré stimmte gegen das Polizeigesetz. »Der von den meisten bundesdeutschen Innenministern vorgegebene Sicherheitsdiskurs darf nicht nur passiv mitgeführt werden, ihm muss ein ebenso breiter Diskurs um die Freiheitsrechte des einzelnen entgegengesetzt werden. Wir dürfen nicht nur darüber sprechen, ob und wie wir die Polizei technisch stärker aufrüsten. Wir müssen auch garantieren, dass das Leben der einzelnen langfristig nicht einer autoritären Überwachung und Kontrolle preisgegeben wird«, stellten beide in einer am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Erklärung klar.

Demonstration gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz, Foto: junge Welt
Auch in den anderen Landesverbänden ist die Verärgerung über die Brandenburger Genossinnen und Genossen groß. Dies gilt vor allen Dingen für Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo sich Die Linke in breiten Bündnissen gegen die dortigen Gesetzesverschärfungen gestellt und in München, Düsseldorf und Hannover mehrfach Demonstrationen mit teils mehreren zehntausend Bürgerrechtlern mitorganisiert hatte.

Der Kotau der Brandenburger wird indessen in Sachsen, wo ebenfalls in diesem Jahr ein neuer Landtag gewählt wird, als »Störfaktor« und »Tabu­bruch« bewertet, wie Klaus Bartl, der rechtspolitische Sprecher der sächsischen Linksfraktion, am vergangenen Donnerstag auf jW-Anfrage betonte. »Die Politik der Brandenburger Partei macht es für uns schwer, als verlässliche Partnerin im Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte wahrgenommen zu werden. Während wir uns auf der Straße und im Parlament für Bürgerrechte stark machen und das von der sächsischen Staatsregierung aus CDU und SPD geplante Polizeigesetz mittels eines Normenkontrollverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates überprüfen lassen wollen, stimmt Die Linke anderenorts ohne Grund und Verstand den Verschärfungen zu«, monierte Bartl.

In Nordrhein-Westfalen kündigte der Bürgerrechtsverein Digitalcourage e. V. vor wenigen Tagen ebenfalls an, das im Dezember des vergangenen Jahres beschlossene Polizeigesetz von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) juristisch überprüfen lassen zu wollen. »Seit die Verschärfung in Kraft getreten ist, darf die Landespolizei in NRW Menschen mit Staatstrojanern und elektronischen Fußfesseln überwachen oder Kontaktverbote und Aufenthaltsvorgaben aussprechen«, warnten die Bürgerrechtler. Mit dem Gesetz würden die Grundsätze des Rechtsstaats angegriffen. Schließlich dürfe die Polizei »bereits handeln, bevor von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht«. Das rücke die Arbeit der Polizei näher an die eines Geheimdienstes und kratze an der Unschuldsvermutung. Da man keine Polizeibefugnisse wolle, »die gegen Terror nutzlos sind, aber Grundrechte aushöhlen«, bereite man derzeit eine Verfassungsbeschwerde vor, heißt es bei Digitalcourage.

All das ficht die Brandenburger Linke jedoch nicht an. Sie hat sich weder von den Bestimmungen des Parteiprogramms noch von einem am 10. März ergangenen Beschluss des Bundesausschusses der Partei beeindrucken lassen, in dem der Landesverband aufgefordert worden war, »kein neues Polizeigesetz mitzutragen, das polizeiliche Befugnisse ausweitet und Grundrechte abbaut«. Zudem hatten rund hundert Linke-Politiker, darunter eine Reihe von Mitgliedern des Bundestages, verschiedener Landtagsfraktionen und des Parteivorstandes, die eigenen Genossen aufgefordert, dem Grundrechteabbau die Zustimmung zu verweigern. Sie blieben ungehört.

Gesinnungssteuerrecht

Derweil gehen die Behörden dort, wo weder Polizei- noch Strafrecht greifen, mitunter auch andere Wege, um missliebige Organisationen in ihrer Arbeit zu behindern und insgesamt zu schwächen. Nachdem der Bundesfinanzhof dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil den Status der Gemeinnützigkeit, der Organisationen steuerrechtlich begünstigt, aberkannt hatte, geraten mehr und mehr auch andere Organisationen ins Visier der Behörden.

So droht aktuell vor allem der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) in Nordrhein-Westfalen der Entzug der Gemeinnützigkeit. Wie die Vereinigung im Februar bekanntgab, hätten verschiedene »nordrhein-westfälische Finanzämter in einer konzertierten Aktion und in gleichlautenden Schreiben« damit gedroht, dem Landesverband »sowie mehreren selbständigen Kreisvereinigungen« sogar rückwirkend »die Gemeinnützigkeit zu entziehen«.

»Nordrhein-Westfalen stünde mit dem Vorgehen gegen die VVN-BdA und dem Entzug der Gemeinnützigkeit einzigartig da. Als traditionsreiche und älteste Organisation des deutschen Widerstandes und der Naziopfer fordern wir die sofortige Einstellung der gegen die VVN-BdA gerichteten Maßnahmen. Eine solche konzertierte Aktion hat es in Nordrhein-Westfalen nicht einmal in Zeiten des Kalten Krieges gegeben«, schreiben die Nazigegner in einer im Februar veröffentlichten Erklärung. Die Regierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) habe »offenbar den Anspruch, sich an die Spitze der politischen Anti-Antifa zu stellen«.

Foto: junge Welt
Tatsächlich sind die Finanzbehörden im bevölkerungsreichsten Bundesland Vorreiter darin, linke Organisationen kleinzuhalten. Von ähnlichen Angriffen der Behörden waren in der Vergangenheit bereits 2010 der Frauenverband Courage und 2009 der Duisburger Verein »Initiativ e. V.« betroffen. Ähnliche Einschüchterungsversuche gab es 2015 in Frankfurt am Main, wo das Finanzamt dem »Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten«, Doña Carmen, die Gemeinnützigkeit aberkannte. Nachdem sich der Verein dagegen juristisch zur Wehr gesetzt hatte, gab das Finanzamt klein bei und erkannte Doña Carmen die Gemeinnützigkeit wieder zu. Auch aufgrund der eigenen Erfahrungen solidarisierte sich der Verein im Februar mit den Globalisierungskritikern: »Gerade im Hinblick auf die Verteidigung der Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern gegen rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung durch das von der herrschenden politischen Klasse verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz erweist sich das Münchner Urteil als unmittelbare Bedrohung«, urteilte Doña Carmen in einer Erklärung von Ende Februar. Doch nicht nur Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind betroffen, sondern auch Organisationen wie beispielsweise die Deutsche AIDS-Hilfe e. V. oder Pro Familia, in deren Satzung es heißt: »Pro Familia verfolgt seine Ziele ferner durch Einflussnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung.« Dieser »Verdrängungsprozess aus dem öffentlichen Raum« habe, so lässt sich bei Doña Carmen lesen, »erhebliche und nicht hinnehmbare negative Folgen für die von diesen Organisationen beratenen und betreuten Menschen«.

Aktuell sind es zudem Umwelt- und Klimaschutzorganisationen, denen in naher Zukunft der Entzug der Gemeinnützigkeit drohen könnte. Im Visier stehen die »Deutsche Umwelthilfe«, die mit ihren Klagen wegen schlechter Luft in den Städten für Dieselfahrverbote verantwortlich gemacht wird, der Tierrechtsverein »PETA« und das Kampagnennetzwerk Campact. Während die CDU bereits bei ihrem jüngsten Parteitag im Dezember 2018 in Hamburg beschlossen hatte, der Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit entziehen lassen zu wollen, flankieren AfD und FDP derlei Pläne derzeit mittels parlamentarischer Anfragen im Bundestag. So wollte die FDP beispielsweise kürzlich von der Bundesregierung wissen, in welchem Umfang die Umwelthilfe Projektförderungen des Bundes erhalten habe.

Kurz nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zum Entzug der Gemeinnützigkeit von ATTAC hatte die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. »eine Gefährdung der politischen Arbeit kritischer Nichtregierungsorganisationen in Deutschland« ausgemacht. Mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit drohten »der Verlust von Reputation in der Gesellschaft einerseits und der Wegfall notwendiger Finanzierungsmittel für die zivilgesellschaftliche Arbeit andererseits«. Entscheidend sei jedoch »die politische Dimension des Urteils, das zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Meinungsbildung in der Gesellschaft führen« könne. »Der Gemeinnützigkeitsstatus darf nicht als politisches Druckmittel von seiten politischer Parteien oder gar Ministerien genutzt werden, wie es im Moment sogar Staatssekretäre tun«, kritisierte Hartmut Bäumer, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland. Es stehe zu befürchten, »dass in Zukunft vermehrt sich angegriffen fühlende politische Akteure versuchen, auf diese Weise unliebsame Kritik auszuschalten. Die Debatte um die Grenzen der Gemeinnützigkeit ist wichtig, aber mit einer derartigen Interpretation ist politischer Willkür Tür und Tor geöffnet«, so Bäumer weiter.

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der Naturfreunde Deutschlands. Michael Müller übte deutliche Kritik am Entzug der Gemeinnützigkeit von ATTAC, »einer Vereinigung der Bürgerinnen und Bürger, die für ein gerechtes Steuersystem« kämpfe. »Heißt das etwa umgekehrt, die Gelddealer und Spekulanten, die mit ihren riskanten Tricks 2008 die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrunds geführt haben, arbeiteten im Interesse des Gemeinwesens?« fragte Müller. Der Bundesfinanzhof habe »unserem Gemeinwesen einen schlechten Dienst erwiesen«. Schließlich gehöre die Globalisierungskritik zur Demokratie. »Die Finanzgerichte sollten sich mit den Spekulanten und ihren dubiosen Methoden beschäftigen, statt unbequeme Kritik abzuwürgen«. Es scheine »aber Methode zu werden, Kritiker mundtot zu machen«. Nichts anderes passiere auch bei der Deutschen Umwelthilfe, so Müller weiter.

Während Vereine, die als (eher) links gelten, von den Behörden angegriffen werden, haben neoliberale oder rechtsextreme Vereine bisher wenig zu fürchten, obwohl der Bundesfinanzhof verlangt, dass gemeinnützige Organisationen in »geistiger Offenheit« agieren müssten. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang etwa die Bertelsmann-Stiftung, die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, die die Rüstungslobby vertritt, der Förderverein der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, der maßgeblich von Arbeitgeberverbänden getragen wird, aber auch der als rechtsextrem geltende Verein »Uniter«, zu dem sich unter anderem KSK-Soldaten zusammengeschlossen haben, oder das rassistische Hetzportal »Jouwatch«.

Kriminalisierungsoffensive

Mit staatlichen Attacken anderer Art haben unterdessen Flüchtlingsorganisationen und Abschiebegegner zu rechnen. So wandte sich die Düsseldorfer Flüchtlingsorganisation »Stay!« im Februar an die Öffentlichkeit und kritisierte den von Bundesinnen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Entwurf für ein »Geordnete-Rückkehr-Gesetz«. Darin drohe Seehofer nicht nur all jenen, die »nicht aktiv« an ihrer Ausreise mitwirkten – zum Beispiel weil sie keine Papiere vorweisen können – mit Abschiebehaft. Vielmehr bedrohe er »auch jene zivilgesellschaftlichen Kräfte«, die den Geflüchteten in ihrer Not zur Seite stünden. »Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für jeden vor, der die Vollstreckung einer Abschiebung beeinträchtigt, indem er etwa ›geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht. Dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer‹«. Im Klartext heiße das, »dass wir – sofern der Gesetzentwurf durchkommt – mit Haftstrafen rechnen müssen, wenn wir zukünftig in der Beratung darüber informieren, dass in den nächsten Tagen voraussichtlich Abschiebeflüge in die Herkunftsländer unserer Klientinnen und Klienten stattfinden«, warnten die Flüchtlingsunterstützer, die zugleich betonten, sich von Seehofers Plänen nicht abschrecken lassen zu wollen.

Von etwas anderer Art – und trotzdem im gleichen Zusammenhang zu betrachten – sind derweil aktuelle Maßnahmen in Sachsen. Diese richten sich maßgeblich gegen Drogenkonsumenten und Menschen, die unter Armut leiden und deshalb zu kleineren Diebstählen und zum Schwarzfahren gezwungen sind. So hatten der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und sein Generalstaatsanwalt Hans Strobl Mitte Februar eine »Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis und Strafzumessung« vorgestellt. Dieser Erlass sieht nichts Geringeres vor, als Verfahren wegen Diebstahls oder Schwarzfahrens, deren jeweiliger Schaden höher als zehn Euro eingestuft wird, künftig nicht mehr wegen »Geringfügigkeit« nach Paragraph 153 StPO einzustellen. Auch die Praxis der Verfahrenseinstellung bei bloßem Besitz von Betäubungsmitteln in nur geringen Mengen soll beendet werden.

»Bei Betäubungsmitteldelikten werden die Tagessätze für den Erwerb oder Besitz geringer Mengen gravierend angehoben und bei Verdacht des Vorliegens eines Handelstatbestandes von vornherein in Freiheitsstrafen ›umorientiert‹, bei einer Erhöhung des Freiheitsstrafrahmens bei Mengen an Crystal bis fünf Gramm von bislang sechs Monaten auf nunmehr ein Jahr«, berichtete der Linke-Innenpolitiker Klaus Bartl in der Debatte des sächsischen Landtages am 13. März. Bartl warf daher in der Landtagsdebatte die Frage auf, mit »welcher rechtsstaatlichen Rechtfertigung in Zukunft der in Sachsen beim Schwarzfahren, Kleinstdiebstahl im Laden oder beim Marihuana-Pfeifchen-Rauchen ertappte ›Kriminelle‹ wesentlich schlechter wegkommt als in Berlin, Schleswig-Holstein oder Erfurt«. Dem sächsischen Justizminister warf der Linke-­Rechtspolitiker vor, einen Wettbewerb mit der AfD um Stammtischstimmen ausgerufen haben, der geeignet sei, die Republik zu verändern und »zum Kollaps jedenfalls der Strafrechtspflege an den Gerichten in Sachsen führen« werde.

Den Zusammenhang sehen

Der öffentliche Aufschrei über die verschiedenen Gesetzesverschärfungen, die sich bisher allesamt gegen Linke, Migranten und deren Unterstützer, gegen Bürgerrechtler und gesellschaftlich marginalisierte Gruppen richten, ist bisher ausgeblieben. Ein Grund dafür dürfte sein, dass die unterschiedlichen Methoden der repressiven Gesetzesverschärfungen bisher nur selten als gemeinsam zu betrachtende Strategie von Staat, Behörden und etablierter Politik wahrgenommen werden. Sollte die Mehrheit der Menschen davor weiter die Augen verschließen und keinerlei Widerstand organisieren, droht ihnen, schon in kürzester Zeit in einem Land aufzuwachen, das sie nicht mehr wiedererkennen werden. Die gesetzlichen Grundlagen für einen Polizeistaat und eine damit einhergehende faktische Rechtlosigkeit unliebsamer Kreise sind jedenfalls bereits gelegt.

Von Markus Bernhardt
Aus „junge Welt“ vom 18.03.2019

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