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Achim Bigus zum Metall-Tarifabschluss
Der
Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie 2018 ist sehr komplex,
besonders bei der Arbeitszeit. Beide Seiten erklären sich zum Sieger: Roman
Zitzelsberger (IG Metall) begrüßt „mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit
für die Beschäftigten“, Rainer Dulger (Gesamtmetall) erklärt: „Mit diesem
Modell haben wir genau die Flexibilisierung nach unten und nach oben
vereinbaren können, die wir angestrebt haben“.
Vom
ersten Blick auf die „4,3 Prozent“ darf man sich nicht blenden lassen. Genauso
falsch wäre es aber, nur diese Zahl zu sehen und sie mit „Westrick-Formel“ oder
einfachem Dreisatz auf 27 Monate Laufzeit umzurechnen: auch die ab 2019 einmal
jährlich fälligen Zahlungen von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens („T-ZUG“)
plus 400 Euro („Zu-ZUG“) gehen dauerhaft und tarifdynamisch in die zukünftigen
Jahreseinkommen ein.
Wenn ein
Unternehmer aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation diese 400 Euro
verschieben, kürzen oder gar nicht zahlen will („dauerhafte Differenzierung“,
von Gesamtmetall bejubelt), braucht er dafür die Zustimmung der Tarifparteien,
also auch der IG-Metall-Mitglieder des betroffenen Betriebes.
Insgesamt
liegt dieser Lohnabschluss etwa im gleichen Rahmen wie die Metall-Abschlüsse
der letzten Jahre: Keine Umverteilung von oben nach unten, aber deutlich mehr
als Inflationsausgleich.
Für
Kindererziehung, Pflege und bei Schichtarbeit gibt es ab 1. Januar 2019
Anspruch auf acht Tage „tarifliche Freistellungszeit“. Sechs davon werden durch
Umwandlung der 27, 5 Prozent eines Monatslohns, also von uns selbst, zwei vom
Unternehmer bezahlt. Statt des geforderten, von den Unternehmern vehement
abgelehnten Entgeltzuschusses wurde somit ein „Freizeitzuschuss“ vereinbart.
Erreicht hat die IG Metall auch einen Rechtsanspruch auf „kurze Vollzeit“ mit
Rückkehrrecht für jeden Beschäftigten – aber nicht für alle, sondern für
maximal 10 Prozent der Belegschaft.
Im
Gegenzug hat die Kapitalseite zur Kompensation des entfallenden Arbeitsvolumens
eine Aufweichung der bisher geltende(n) maximalen Quote(n) für längere
Arbeitszeiten bis zu 40 Stunden durchgesetzt. Solche Einzelarbeitsverträge mit
längeren Arbeitszeiten sind freiwillig – doch einzelne Beschäftigte verhandeln
mit ihrem Chef nicht „auf Augenhöhe“…
Aber auch
die Mitbestimmung der Betriebsräte wurde dabei gestärkt. Die reale Umsetzung
wird sehr von der Stärke der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte im jeweiligen
Betrieb abhängen. Diese weitere Individualisierung und Verbetrieblichung sind
sicherlich die größten „Kröten“ im Abschluss.
Nicht
gelöst wurde in dieser Runde die Angleichung der Arbeitszeiten im Osten an den
Westen - im Osten für 91 Prozent der befragten Beschäftigten „wichtig“ oder
„eher wichtig“, im Westen nur für 41 Prozent. Der nächste Schritt muss also
sein, im Osten die betriebliche Durchsetzungskraft der IG Metall und im Westen
die Solidarität zu stärken.
Für
diesen Abschluss (mit den „Kröten“) mussten eine Million Metallerinnen und
Metaller in Warnstreiks und noch einmal eine halbe Million in Tagesstreiks den
Unternehmern zeigen, wer jeden Tag - und oft auch in der Nacht - die Werte
schafft, auf denen ihr Profit beruht. Dafür, dass Dulger und Co. den
Beschäftigten diese Erfahrung vermittelt haben, muss man ihnen eigentlich
danken.
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