Freitag, 19. August 2016

60 Jahre KPD-Verbot – weg damit!

Die Kriminalisierung von Antifaschisten und Kommunisten endlich beenden – weg mit dem KPD-Verbot!

Am 17.August 1956 – gerade 11 Jahre nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus – fällte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Regierung Adenauer das Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Die von Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Wilhelm Pieck 1918 gegründete KPD war bereits unter Hitler 12 Jahre verboten gewesen. Von den 300.000 Mitgliedern der KPD waren ca. 150.000 in KZs oder Zuchthäuser gesperrt und ca. 30.000 umgebracht worden. Der KPD-Vorsitzende, der Hamburger Hafenarbeiter Ernst Thälmann, wurde auf direkten Befehl Hitlers nach 11 Jahren Einzelhaft im August 1944 liquidiert. Die Verluste der KPD überstiegen somit bei weitem die jeder anderen Widerstandsgruppe oder Partei in Deutschland.

Antimilitaristische Losungen, DGB-Demo am 1. Mai 1955  (Foto: A. Tripp)
Die Hintergründe des KPD – Verbots

Das Verbotsurteil hing untrennbar zusammen mit der von den USA und der NATO betriebenen Politik des Kalten Krieges gegen die im Weltkrieg weitgehend verwüstete Sowjetunion und mit der Spaltung Deutschlands nach 1945. „Rollback“ hieß diese Strategie: Die im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs entstandenen sozialistischen Staaten sollten mit allen Mitteln – auch mit kriegerischen – aus dem sowjetischen Einflussbereich „befreit“und die sozialistischen Macht- und Eigentumsverhältnisse in der Sowjetunion sollten umgestürzt werden.
In diesem Konzept spielte der 1949 von den Westmächten geschaffene westdeutsche Separatstaat eine besondere Rolle als „Speerspitze“ der NATO.

Im Gegensatz zu den Interessen des deutschen Volkes und der Völker Europas gingen vor allem der US- und der britische Imperialismus dazu über, Angriffspläne inclusive des Ersteinsatzes von Atombomben gegen die Sowjetunion zu entwickeln.

Max Reimann, Pressefest „Freies Volk“, 1953. (Foto: A. Tripp)
Die Regierung Adenauer hatte entgegen aller öffentlichen Friedensschwüre schon ab 1949 heimlich mit der Vorbereitung der Wiederbewaffnung begonnen. Der Aufbau der neuen Wehrmacht wurde von ehemaligen Hitler-Generälen organisiert. Dem stand jedoch eine breite antimilitaristische Grundstimmung gegenüber, die in vielen von der KPD und anderen Friedenskräften organisierten Volksbefragungen, Demonstrationen und Protestaktionen zum Ausdruck kam. Auch eine antikapitalistische Stimmung war in den ersten Nachkriegsjahren noch weit verbreitet.

Der rege Widerstand gegen die systematisch angestrebte Wiederbewaffnung Westdeutschlands und seines Ausbaus zu einem „Frontstaat“ sollte und musste aus Sicht der Herrschenden kriminalisiert und zerschlagen werden. Das Verbot zunächst der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und dann der KPD sollte diesen Protest schließlich illegalisieren und vor allem in die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung hineinwirken.
Es gelang den Herrschenden mit Hilfe der „Kalten-Kriegs-Hysterie“, kombiniert mit dem sog. „Wirtschaftswunder“ und auch unter Ausnutzung einiger politischer Fehler der KPD, deren nach 1945 zunächst bestehenden Einfluss v.a. in den Gewerkschaften und Betrieben wieder zurückzudrängen.
Besonders die zwischen 1950 und 1968 durchgeführten fast 200.000 Ermittlungsverfahren und die ca. 10.000 durchgeführten Prozesse, die mit Haft, Arbeitsplatzverlust, Entzug des Wahlrechts und anderen Diskriminierungen endeten, verfehlten nicht ihre abschreckende Wirkung.

KPD-Aktion während des Verbotsprozesses,1955 (Foto: A. Tripp)
Heutige Funktion und Langzeitfolgen des KPD-Verbots

Das KPD-Verbot ist bis heute ein wichtiger politische Hebel zur Spaltung des Widerstandes gegen den imperialistischen Kurs der bundesdeutschen Regierungen geblieben – vor wie nach 1990.

Der deutschen Regierung geht es heute ganz offenkundig erneut darum, Weltmachtansprüche anzumelden und dafür die ökonomischen und militärischen Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei wird auf ungehemmten Monopolprofit und Ausplünderung abhängiger Staaten orientiert, – bis es kracht, so wie in Griechenland – oder zu Lasten auch der deutschen Bevölkerung (siehe Prekarisierung und wachsende Massenarmut).

Wieder heißt es auch „Deutsches Militär in alle Welt“. Und wieder gibt es eine wohlwollende Unterstützung und Verbrüderung mit neuen und alten faschistischen Kräften in der Ukraine, in Ungarn und den Baltischen Staaten. Die Hetze gegen Russland und der Aufmarsch von NATO- und Bundeswehr-Einheiten an der russischen Westgrenze wird zu einer existentiellen Bedrohung für unseren Kontinent und den Weltfrieden.

Dagegen regt sich Widerstand wie in den 50er Jahren. Deshalb wurde und wird das KPD-Verbot bis heute als Abschreckung benötigt und deshalb sind alle Bemühungen, die Opfer der politischen Strafjustiz und des KPD-Verbots in Westdeutschland zu rehabilitieren, bislang gescheitert.

17.08.1956, Polizei besetzt KPD-Haus (Foto: A. Tripp)
Das KPD-Verbot erlebte seine „Modernisierung“ durch die Politik der von Willy Brandt initiierten Berufsverbote der 70er und 80er Jahre. Erneut waren Zigtausende von politischen „Anhörungen“, Verfassungsschutzermittlungen und Entlassungen betroffen. Bis in die jüngste Zeit wurde und wird dieser „Radikalenerlass“ angewandt – vor allem gegen Mitglieder der 1968 neu zugelassenen DKP, aber auch gegen andere Demokraten und Antifaschisten. Und mit den politisch motivierten „Säuberungen“ und Entlassungen von Funktionsträgern der sozialistischen DDR nach 1989 wurde nach dem Sieg der Konterrevolution im Osten Deutschlands die Kommunistenverfolgung fortgesetzt.
Bis heute ist die BRD der einzige Staat Westeuropas, in dem die Kommunistische Partei verboten ist – trotz Zulassung der DKP in 1968.

KPD-Verbot ein Problem „ewig gestriger Nostalgiker“?

Nein. Der Literaturnobelpreisträger Thomas Mann bezeichnete einst den Antikommunismus als die „Grundtorheit unserer Epoche“.
Thomas Mann war kein Kommunist. Doch er hatte erkannt, wozu der Antikommunismus führt und wozu er dient. Tatsächlich sollen dadurch alle abgeschreckt und eingeschüchtert werden, die sich nicht mit Ungerechtigkeiten und Missständen des Kapitalismus abfinden wollen.

Wir fordern daher die Aufhebung des verfassungswidrigen KPD-Verbots und die Entschädigung sowie Rehabilitierung der Opfer!

Wir fordern darüber hinaus die Entschädigung und Rehabilitierung der Berufsverbots-Betroffenen der 70er und 80er Jahre und Wiedergutmachung für alle, die nach 1989 allein aus politischen Gründen in Ostdeutschland diskriminiert wurden.

Dafür demonstrieren wir am Samstag, 10.September – 60 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die KPD in Karlsruhe.

Verhaftung H. Mies, Vorstellung KPD-Programm, 08.02.1968 (Foto: A. Tripp)
Weg mit dem KPD-Verbot!

Kundgebung & Demonstration
10. September 2016 – Karlsruhe, Ludwigsplatz, 15.00 Uhr

Veranstaltung
Ort: Veranstaltungslokal „Walhalla“, Augartenstraße 27, Karlsruhe

Veranstalter:
DKP-Parteivorstand und DKP-Bezirksvorstand Baden-Württemberg

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