Die Kriminalisierung von Antifaschisten und
Kommunisten endlich beenden – weg mit dem KPD-Verbot!
Am
17.August 1956 – gerade 11 Jahre nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus –
fällte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Regierung Adenauer das
Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Die von
Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Wilhelm Pieck 1918 gegründete KPD war bereits
unter Hitler 12 Jahre verboten gewesen. Von den 300.000 Mitgliedern der KPD
waren ca. 150.000 in KZs oder Zuchthäuser gesperrt und ca. 30.000 umgebracht
worden. Der KPD-Vorsitzende, der Hamburger Hafenarbeiter Ernst Thälmann, wurde
auf direkten Befehl Hitlers nach 11 Jahren Einzelhaft im August 1944
liquidiert. Die Verluste der KPD überstiegen somit bei weitem die jeder anderen
Widerstandsgruppe oder Partei in Deutschland.
Antimilitaristische Losungen, DGB-Demo am 1. Mai 1955 (Foto: A. Tripp) |
Das
Verbotsurteil hing untrennbar zusammen mit der von den USA und der NATO
betriebenen Politik des Kalten Krieges gegen die im Weltkrieg weitgehend
verwüstete Sowjetunion und mit der Spaltung Deutschlands nach 1945. „Rollback“
hieß diese Strategie: Die im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs entstandenen
sozialistischen Staaten sollten mit allen Mitteln – auch mit kriegerischen –
aus dem sowjetischen Einflussbereich „befreit“und die sozialistischen Macht-
und Eigentumsverhältnisse in der Sowjetunion sollten umgestürzt werden.
In diesem
Konzept spielte der 1949 von den Westmächten geschaffene westdeutsche
Separatstaat eine besondere Rolle als „Speerspitze“ der NATO.
Im
Gegensatz zu den Interessen des deutschen Volkes und der Völker Europas gingen
vor allem der US- und der britische Imperialismus dazu über, Angriffspläne
inclusive des Ersteinsatzes von Atombomben gegen die Sowjetunion zu entwickeln.
Max Reimann, Pressefest „Freies Volk“, 1953. (Foto: A. Tripp) |
Der rege
Widerstand gegen die systematisch angestrebte Wiederbewaffnung Westdeutschlands
und seines Ausbaus zu einem „Frontstaat“ sollte und musste aus Sicht der
Herrschenden kriminalisiert und zerschlagen werden. Das Verbot zunächst der
Freien Deutschen Jugend (FDJ) und dann der KPD sollte diesen Protest
schließlich illegalisieren und vor allem in die Arbeiter- und
Gewerkschaftsbewegung hineinwirken.
Es gelang
den Herrschenden mit Hilfe der „Kalten-Kriegs-Hysterie“, kombiniert mit dem
sog. „Wirtschaftswunder“ und auch unter Ausnutzung einiger politischer Fehler
der KPD, deren nach 1945 zunächst bestehenden Einfluss v.a. in den
Gewerkschaften und Betrieben wieder zurückzudrängen.
Besonders
die zwischen 1950 und 1968 durchgeführten fast 200.000 Ermittlungsverfahren und
die ca. 10.000 durchgeführten Prozesse, die mit Haft, Arbeitsplatzverlust,
Entzug des Wahlrechts und anderen Diskriminierungen endeten, verfehlten nicht
ihre abschreckende Wirkung.
KPD-Aktion während des Verbotsprozesses,1955 (Foto: A. Tripp) |
Das
KPD-Verbot ist bis heute ein wichtiger politische Hebel zur Spaltung des
Widerstandes gegen den imperialistischen Kurs der bundesdeutschen Regierungen
geblieben – vor wie nach 1990.
Der
deutschen Regierung geht es heute ganz offenkundig erneut darum,
Weltmachtansprüche anzumelden und dafür die ökonomischen und militärischen
Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei wird auf ungehemmten Monopolprofit und
Ausplünderung abhängiger Staaten orientiert, – bis es kracht, so wie in
Griechenland – oder zu Lasten auch der deutschen Bevölkerung (siehe
Prekarisierung und wachsende Massenarmut).
Wieder
heißt es auch „Deutsches Militär in alle Welt“. Und wieder gibt es eine
wohlwollende Unterstützung und Verbrüderung mit neuen und alten faschistischen
Kräften in der Ukraine, in Ungarn und den Baltischen Staaten. Die Hetze gegen
Russland und der Aufmarsch von NATO- und Bundeswehr-Einheiten an der russischen
Westgrenze wird zu einer existentiellen Bedrohung für unseren Kontinent und den
Weltfrieden.
Dagegen
regt sich Widerstand wie in den 50er Jahren. Deshalb wurde und wird das KPD-Verbot
bis heute als Abschreckung benötigt und deshalb sind alle Bemühungen, die Opfer
der politischen Strafjustiz und des KPD-Verbots in Westdeutschland zu
rehabilitieren, bislang gescheitert.
17.08.1956, Polizei besetzt KPD-Haus (Foto: A. Tripp) |
Bis heute
ist die BRD der einzige Staat Westeuropas, in dem die Kommunistische Partei
verboten ist – trotz Zulassung der DKP in 1968.
KPD-Verbot ein Problem „ewig gestriger
Nostalgiker“?
Nein. Der
Literaturnobelpreisträger Thomas Mann bezeichnete einst den Antikommunismus als
die „Grundtorheit unserer Epoche“.
Thomas
Mann war kein Kommunist. Doch er hatte erkannt, wozu der Antikommunismus führt
und wozu er dient. Tatsächlich sollen dadurch alle abgeschreckt und
eingeschüchtert werden, die sich nicht mit Ungerechtigkeiten und Missständen
des Kapitalismus abfinden wollen.
Wir
fordern daher die Aufhebung des verfassungswidrigen KPD-Verbots und die
Entschädigung sowie Rehabilitierung der Opfer!
Wir
fordern darüber hinaus die Entschädigung und Rehabilitierung der
Berufsverbots-Betroffenen der 70er und 80er Jahre und Wiedergutmachung für
alle, die nach 1989 allein aus politischen Gründen in Ostdeutschland
diskriminiert wurden.
Dafür
demonstrieren wir am Samstag, 10.September – 60 Jahre nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts gegen die KPD in Karlsruhe.
Kundgebung
& Demonstration
10.
September 2016 – Karlsruhe, Ludwigsplatz, 15.00 Uhr
Veranstaltung
Ort:
Veranstaltungslokal „Walhalla“, Augartenstraße 27, Karlsruhe
Veranstalter:
DKP-Parteivorstand und
DKP-Bezirksvorstand Baden-Württemberg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen