Foto: ver.di Nord |
In den
letzten Tagen wies die Gewerkschaft ver.di auf einen (weiteren) unhaltbaren
Umstand am UKSH hin, der schon in der sogn. „freien Wirtschaft“ für Empörung
sorgen würde. Er ist aber umso skandalöser im Falle des UKSH, da es sich bekanntlich
in öffentlicher Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein befindet.
Die DKP
Lübeck / Ostholstein solidarisiert sich ausdrücklich mit den gewerkschaftlichen
Forderungen und veröffentlicht daher an dieser Stelle die Pressemitteilung von ver.di Nord:
Die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der
UKSH-Akademie, wonach die betriebliche Mitbestimmung für die circa 400
Auszubildenden der Krankenpflege oder Hebammen abgeschafft worden ist.
Seit gut 2 Jahren
existiert an der UKSH-Akademie, einer der größten Ausbildungseinrichtung in
Schleswig-Holstein, keine Jugend- und Auszubildenden-Vertretung mehr, weil der
Arbeitgeber das juristisch untersagte.
Hintergrund:
Ausbildung wurde vom UKSH in die UKSH-Akademie ausgegliedert und formal hat das
UKSH keine Auszubildenden mehr. In der UKSH-Akademie findet aber nur der
theoretische Teil der Ausbildung statt, der praktische Teil weiterhin am UKSH.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass die betriebliche Mitbestimmung
für Auszubildende nur in dem Betrieb installiert werden kann, wo die praktische
Ausbildung stattfindet und die Ausbildungsverträge vereinbart werden. Demnach
hat das UKSH mit der Ausgliederung der UKSH-Akademie auch die Mitbestimmung
ausgegliedert.
Für
solche Fälle, sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass
Mitbestimmungsstrukturen per Tarifvertrag geregelt werden. Das UKSH verweigert
aber seit gut 2 Jahren die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft
ver.di. Auch das zuständige Sozialministerium sieht offenbar keinen
Handlungsbedarf, denn ver.di trifft dort bislang auf taube Ohren.
Foto: ver.di Nord |
„Die
betriebliche Mitbestimmung und die Betriebsverfassung sind die Herzstücke der
innerbetrieblichen Demokratie in der Arbeitswelt. Wenn an einem der größten
Ausbildungsbetriebe in Schleswig-Holstein die Betriebsverfassung ausgehöhlt
wird, dann ist das keine Kleinigkeit. Jahrelang zahlte man an der UKSH-Akademie
sittenwidrige Ausbildungsvergütungen, nun wird die Mitbestimmung für
Auszubildende abgeschafft. Das ist Ausdruck einer schlechten Unternehmenskultur
und ein Eingriff in die Betriebsverfassung. Dass die UKSH-Akademie und der
UKSH-Vorstand nicht bereit sind, die Mitbestimmungsangelegenheiten per
Tarifvertrag zu klären, wie bundesweit üblich, zeigt welche unglaubliche
Ignoranz gegenüber den Gremien der Betriebsverfassung in dem Unternehmen
besteht und wie äußerst gering die Wertschätzung gegenüber den eigenen
Auszubildenden ist“, sagte Steffen Kühhirt, zuständig bei ver.di Nord für
Gesundheit und Soziales.
„Es ist
nachweisbar, dort wo Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen agieren können,
ist auch die Ausbildungsqualität hoch und ebenso die Zufriedenheit der
Auszubildenden. Vielleicht auch ein Grund, warum die Ausbildungsqualität am
UKSH tendenziell sinkt und gleichzeitig die Durchfall-Quote bei den Abschlüssen
enorm angestiegen ist. Andere Unternehmen agieren da deutlich klüger.
Auszubildende sind nicht nur die zukünftigen Fachkräfte, sondern halten mit
ihrer Arbeit schon jetzt den Krankenhausbetrieb mit am Laufen“, so Kühhirt
weiter.
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