Sonntag, 18. Februar 2018

Nur Sieger?

Foto: junge Welt
Achim Bigus zum Metall-Tarifabschluss

Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie 2018 ist sehr komplex, besonders bei der Arbeitszeit. Beide Seiten erklären sich zum Sieger: Roman Zitzelsberger (IG Metall) begrüßt „mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit für die Beschäftigten“, Rainer Dulger (Gesamtmetall) erklärt: „Mit diesem Modell haben wir genau die Flexibilisierung nach unten und nach oben vereinbaren können, die wir angestrebt haben“.

Vom ersten Blick auf die „4,3 Prozent“ darf man sich nicht blenden lassen. Genauso falsch wäre es aber, nur diese Zahl zu sehen und sie mit „Westrick-Formel“ oder einfachem Dreisatz auf 27 Monate Laufzeit umzurechnen: auch die ab 2019 einmal jährlich fälligen Zahlungen von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens („T-ZUG“) plus 400 Euro („Zu-ZUG“) gehen dauerhaft und tarifdynamisch in die zukünftigen Jahreseinkommen ein.

27,5 Prozent eines Monatslohns entsprechen bei im Jahr ca. 13,2 Monatseinkommen in der Metallindustrie - mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld - etwas mehr als 2 Prozent Lohnerhöhung. 400 Euro im Jahr entsprechen etwa einem Prozent des Grundentgelts - ohne Leistungsanteil - im Ecklohn, also in der Entgeltgruppe für Tätigkeiten mit dreijähriger Berufsausbildung. Für Beschäftigte darüber gibt es prozentual entsprechend weniger, darunter mehr.

Wenn ein Unternehmer aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation diese 400 Euro verschieben, kürzen oder gar nicht zahlen will („dauerhafte Differenzierung“, von Gesamtmetall bejubelt), braucht er dafür die Zustimmung der Tarifparteien, also auch der IG-Metall-Mitglieder des betroffenen Betriebes.

Insgesamt liegt dieser Lohnabschluss etwa im gleichen Rahmen wie die Metall-Abschlüsse der letzten Jahre: Keine Umverteilung von oben nach unten, aber deutlich mehr als Inflationsausgleich.

Für Kindererziehung, Pflege und bei Schichtarbeit gibt es ab 1. Januar 2019 Anspruch auf acht Tage „tarifliche Freistellungszeit“. Sechs davon werden durch Umwandlung der 27, 5 Prozent eines Monatslohns, also von uns selbst, zwei vom Unternehmer bezahlt. Statt des geforderten, von den Unternehmern vehement abgelehnten Entgeltzuschusses wurde somit ein „Freizeitzuschuss“ vereinbart. Erreicht hat die IG Metall auch einen Rechtsanspruch auf „kurze Vollzeit“ mit Rückkehrrecht für jeden Beschäftigten – aber nicht für alle, sondern für maximal 10 Prozent der Belegschaft.

Im Gegenzug hat die Kapitalseite zur Kompensation des entfallenden Arbeitsvolumens eine Aufweichung der bisher geltende(n) maximalen Quote(n) für längere Arbeitszeiten bis zu 40 Stunden durchgesetzt. Solche Einzelarbeitsverträge mit längeren Arbeitszeiten sind freiwillig – doch einzelne Beschäftigte verhandeln mit ihrem Chef nicht „auf Augenhöhe“…

Aber auch die Mitbestimmung der Betriebsräte wurde dabei gestärkt. Die reale Umsetzung wird sehr von der Stärke der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte im jeweiligen Betrieb abhängen. Diese weitere Individualisierung und Verbetrieblichung sind sicherlich die größten „Kröten“ im Abschluss.

Nicht gelöst wurde in dieser Runde die Angleichung der Arbeitszeiten im Osten an den Westen - im Osten für 91 Prozent der befragten Beschäftigten „wichtig“ oder „eher wichtig“, im Westen nur für 41 Prozent. Der nächste Schritt muss also sein, im Osten die betriebliche Durchsetzungskraft der IG Metall und im Westen die Solidarität zu stärken.

Für diesen Abschluss (mit den „Kröten“) mussten eine Million Metallerinnen und Metaller in Warnstreiks und noch einmal eine halbe Million in Tagesstreiks den Unternehmern zeigen, wer jeden Tag - und oft auch in der Nacht - die Werte schafft, auf denen ihr Profit beruht. Dafür, dass Dulger und Co. den Beschäftigten diese Erfahrung vermittelt haben, muss man ihnen eigentlich danken.

aus „unsere zeit (UZ) –Zeitung der DKP“ vom 16. Februar 2018

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