Donnerstag, 18. Mai 2017

Lug und Trug

Einigung bei Autobahnprivatisierung

Am Mittwoch abend verbreitete die SPD im Bundestag per Pressemitteilung: »Die Spitzen der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion haben sich auf noch offene Fragen bei der geplanten Bund-Länder-Finanzreform verständigt.« So viel Wahrheit muss sein. 

Was folgte, war eine Lüge: »Eine Privatisierung von Bundesautobahnen (wird) ausgeschlossen.« Ehrlich wäre: Die Privatisierung kommt und die Maut auch, für In- und Ausländer, nicht sofort, aber in ein paar Jahren, dann, wenn keiner mehr ans Politikergeschwätz von gestern denkt. Sobald Planung, Bau und Betrieb der deutschen Fernstraßen ab 2021 durch eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft »gemanagt« werden, geht Gewinnmaximierung vor Gemeinnutzen.

Alles andere ist Täuschung. Die gesamte Konzeption der Autobahn-GmbH ist auf dem Mist neoliberaler Vordenker gewachsen, vorneweg DIW-Chef Marcel Fratzscher, der im Auftrag von Sigmar Gabriel (SPD) ausgeheckt hat, wie man öffentliche Infrastruktur – neben Straßen auch Schulen – in hochprofitable Anlageprodukte für Banken und Versicherern verwandelt. Wäre von dem ganzen Programm nichts mehr übrig, würde der kommende Bundestagsbeschluss den Ausverkauf sogar für alle Zeiten unmöglich machen, wie SPD und Union weismachen wollen – wo bleibt dann der Aufschrei der Bosse? Oder lässt die Konzernwirtschaft so viel Unbotmäßigkeit einfach durchgehen?

Was ist neu am neuesten Koalitionskompromiss? Es heißt, die SPD habe durchgesetzt, dass auch eine »indirekte Privatisierung« durch sogenannte öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) verhindert werde. Dafür soll ein Passus in die Verfassung, wonach ÖPP für Streckennetze, »die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen«, ausgeschlossen werden. 
Foto: junge Welt

Das ist erstens: keine Absage an ÖPP. Das Modell wird in den Ländern längst praktiziert und soll künftig auch in Bundeshoheit auf der »Ebene von Einzelprojekten« gestattet sein. Zweitens: ÖPP ist juristisch nicht definiert. Wie soll man dann dazu rechtssichere Bestimmungen treffen, zumal in der Kürze der Zeit, noch dazu im Grundgesetz, das privatrechtliche Vertragsformen gar nicht regelt? Drittens: Größenbeschränkungen bringen nichts, ÖPP werden global gehandelt, ein Hedgefonds wie Blackrock könnte sich ein Netz häppchenweise zusammenkaufen.

Bisher hat sich noch jede von der SPD behauptete »Privatisierungsschranke« als unzureichend erwiesen. Dass ihre Spitze seit Tagen eine Nebelkerze nach der nächsten zündet, beweist nur einmal mehr, wie sehr sich die Partei den Kapitalinteressen verpflichtet fühlt und wie wenig dem Wohl der Allgemeinheit. Allein dem starken öffentlichen Protest ist es zu verdanken, dass nicht schon heute, sondern erst in der nächsten Sitzungswoche in der Sache abgestimmt wird. Also: Ein Nein zur Privatisierung erfordert ein Nein zur Autobahn-GmbH. Nur dann bleiben keine »offenen Fragen«.

Von Ralf Wurzbacher
aus „junge Welt“ vom 19.05.2017

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